Dipl.-Psych. Lene-Marie Sondergeld

Privatpraxis für Psychotherapie
Verhaltenstherapie und Supervision

Patienteninformation

 

Als ersten Schritt vereinbaren Sie telefonisch oder schriftlich einen ersten unverbindlichen Termin. Dieser Termin dient als Vorgespräch, indem es darum gehen wird Sie und Ihr grundsätzliches Anliegen kennenzulernen. Ggf. wird ein zweiter unverbindlicher Termin vereinbart, um eine Ersteinschätzung aus therapeutischer Sicht vornehmen zu können. Im Anschluss daran können bis zu  vier probatorische Sitzungen stattfinden, in denen der aktuelle Bedarf festgestellt, eine diagnostische Einschätzung vorgenommen sowie das weitere Vorgehen geplant wird. Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden und die Therapie wird als indiziert eingeschätzt, kann eine Psychotherapie beginnen, in der Regel, in dem ein Therapieantrag an Ihre Krankenversicherung gestellt wird. Je nach Versicherungsträger und Kostenübernahmevoraussetzungen ist das Prozedere verschieden.

Gesetzlich Krankenversicherte

Sie können eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13.3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Finden Sie keinen Therapieplatz bei einer Vertragspraxis und suchen über einen längeren Zeitraum erfolglos nach einem Therapieplatz haben Sie das Recht hierzu. Zur Genehmigung der Therapie müssen Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass eine Behandlung bei einer Vertragspsychotherapeut:in nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist. So ist Ihre Krankenkasse gehalten Therapiekosten auch in privaten Praxen zu übernehmen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse und erfragen die geforderten Unterlagen.

 

Privat Krankenversicherte

In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Die Rahmenbedingungen (Antragsprozedere, Stundenumfang, Selbstbeteiligungsanteil) sind jedoch zwischen den privaten Kassen sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Konditionen für eine ambulante Psychotherapie erkundigen. Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,9) von derzeit 126,79 € pro Therapiestunde von 50 Minuten. Bei schweren Erkrankungsbildern, hohem zeitlichen Behandlungsaufwand können begründet höhere Kosten anfallen (GOP, Ziffer 870, Faktor 3,5  entspricht 153,00 € pro Therapiestunde). Zudem können Kosten für Befunderhebungen/ Diagnostik oder die Erhebung eines psychopathologischen Befundes entstehen. Die Kosten richten sich nach der GOP und können bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden (www.bptk.de).

 

Beihilfeberechtigte

Die Kosten werden zwischen Beihilfestelle und privater Zusatzversicherung aufgeteilt. Der eventuell zu entrichtende Eigenanteil ergibt sich aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag bei der privaten Krankenversicherung und dem Genehmigungssatz der Beihilfestelle. Es wird dringend empfohlen im Vorfeld den privaten Versicherungsvertrag einzusehen und sich über mögliche Eigenanteile zu informieren. In der ambulanten Psychotherapie wird die Behandlung bei der Beihilfestelle beantragt. Sie ist vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung genehmigungspflichtig. Eine Behandlung wird in einer probatorischen Phase vorbereitet und die Indikation durch Diagnostik und Anamnese überprüft.

Grundsätzlich gelten auch für Beihilfeberechtigte die Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,9) von derzeit 126,79 € pro Therapiestunde von 50 Minuten. Bei schweren Erkrankungsbildern, hohem zeitlichen Behandlungsaufwand können begründet höhere Kosten anfallen (GOP, Ziffer 870, Faktor 3,5; entspricht 153,00 € pro Therapiestunde). Zudem können Kosten für Befunderhebungen/ Diagnostik oder die Erhebung eines psychopathologischen Befundes entstehen. Die Kosten richten sich nach der GOP und können bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden (www.bptk.de).

 

 

SelbstzahlerInnen

Sie können die Kosten für ein orientierendes Erstgespräch oder für die gesamte Psychotherapie selbst übernehmen. Für ein psychotherapeutisches Gespräch von 50 Minuten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP, Ziffer 870. Faktor 2,9) derzeit 126,79 € berechnet. In Absprache mit Ihrer TherapeutIn können Sie einen reduzierten Satz bei aktuell niedrigen Einkommensverhältnissen vereinbaren. Bei SelbstzahlerInnen entfallen bürokratische Einschränkungen und die Weitergabe von Informationen an Dritte, wie es bei der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenversicherungen der Fall ist. Das Honorar für Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.