Dipl.-Psych. Lene-Marie Sondergeld

Privatpraxis für Psychotherapie
Verhaltenstherapie und Supervision

Patienteninformation

 

Zunächst vereinbaren Sie telefonisch oder schriftlich einen ersten unverbindlichen Termin. Dieser Termin dient als Vorgespräch, indem es darum gehen wird Sie und Ihr grundsätzliches Anliegen kennenzulernen. Ggf. wird ein zweiter unverbindlicher Termin vereinbart, um eine Ersteinschätzung und Empfehlung aussprechen zu können.

 

Im Anschluss an die Vorgespräche können bis zu vier probatorische Sitzungen stattfinden, in denen eine diagnostische Einschätzung vorgenommen sowie das weitere Vorgehen geplant wird.  Sie dienen auch als "Kennenlerngespräche", sodass Sie entscheiden können, ob Sie eine Psychotherapie beginnen möchten.

 

Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden und diese wird als psychotherapeutischer Sicht als indiziert eingeschätzt, kann ein Therapieprozess beginnen. In der Regel wird in diesem Fall ein Therapieantrag an Ihren Kostenträger gestellt, damit die Kostenübernahme gesichert ist. Je nach Versicherungsträger und Kostenübernahmevoraussetzungen ist das Prozedere verschieden. Sie sollten sich bereits vor einem Erstgespräch mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und über die Kostenübernahmemodalitäten in einer Privatpraxis informieren.

Gesetzlich Krankenversicherte

Sie können eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13.3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Finden Sie keinen Therapieplatz bei einer Vertragspraxis und suchen über einen längeren Zeitraum erfolglos nach einem Therapieplatz haben Sie das Recht hierzu.

 

Zur Genehmigung der Therapie müssen Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass eine Behandlung bei einer Vertragspsychotherapeut:in nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist. So ist Ihre Krankenkasse gehalten Therapiekosten auch in privaten Praxen zu übernehmen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse und erfragen die geforderten Unterlagen.

 

Privat Krankenversicherte

In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Die Rahmenbedingungen (Antragsprozedere, Stundenumfang, Selbstbeteiligungsanteil) sind jedoch zwischen den privaten Kassen sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Konditionen für eine ambulante Psychotherapie erkundigen.

 

Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen Stand Juli 2024 (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,3 + 801a) von derzeit 134,07 € pro Sitzung von 50 Minuten und die Erhebung eines psychischen Befundes. Bei schweren Erkrankungsbildern oder hohem zeitlichen Behandlungsaufwand können begründet höhere Kosten anfallen (bis maximal GOP, Ziffer 870, Faktor 3,5, entspricht 153,00 € pro Therapiegespräch). Zudem können Kosten für Befunderhebungen und Diagnostik entstehen. Die Kosten können bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden (www.bptk.de).

 

Beihilfeberechtigte

Die Kosten werden zwischen Beihilfestelle und privater Zusatzversicherung aufgeteilt. Der eventuell zu entrichtende Eigenanteil ergibt sich aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag bei der privaten Krankenversicherung und dem Genehmigungssatz der Beihilfestelle. Es wird dringend empfohlen im Vorfeld den privaten Versicherungsvertrag einzusehen und sich über mögliche Eigenanteile zu informieren. In der ambulanten Psychotherapie wird die Behandlung bei der Beihilfestelle beantragt. Sie ist vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung genehmigungspflichtig. Eine Behandlung wird in einer probatorischen Phase vorbereitet und die Indikation durch Diagnostik und Anamnese überprüft.

 

Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen Stand Juli 2024 (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,3 + 801a) von derzeit 134,07 € pro Sitzung von 50 Minuten und die Erhebung eines psychischen Befundes. Bei schweren Erkrankungsbildern oder hohem zeitlichen Behandlungsaufwand können begründet höhere Kosten anfallen (bis maximal GOP, Ziffer 870, Faktor 3,5, entspricht 153,00 € pro Therapiegespräch). Zudem können Kosten für Befunderhebungen und Diagnostik entstehen. Die Kosten können bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden (www.bptk.de).

 

SelbstzahlerInnen

Sie können die Kosten für ein orientierendes Erstgespräch oder für die gesamte Psychotherapie selbst übernehmen. Ein Antragsprozedere fällt in diesem Fall weg und die Therapie kann umgehend begonnen werden.

 

Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen Stand Juli 2024 (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,3 + 801a) von derzeit 134,07 € pro Sitzung von 50 Minuten und die Erhebung eines psychischen Befundes. Bei schweren Erkrankungsbildern oder hohem zeitlichen Behandlungsaufwand können begründet höhere Kosten anfallen (bis maximal GOP, Ziffer 870, Faktor 3,5, entspricht 153,00 € pro Therapiegespräch). Zudem können Kosten für Befunderhebungen und Diagnostik entstehen. Die Kosten können bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden (www.bptk.de).

 

In Absprache können Sie einen reduzierten Satz bei aktuell niedrigen Einkommensverhältnissen vereinbaren. Bei SelbstzahlerInnen entfallen bürokratische Einschränkungen sowie die Weitergabe von Informationen an Dritte, wie es bei der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenversicherungen der Fall ist. Das Honorar für Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.